
Normalerweise
verbleibt das Sorgerecht für die gemeinsamen
minderjährigen Kinder auch nach der Scheidung
bei beiden Elternteilen, bei Vater und bei Mutter.
Allerdings wird manchmal darüber erbittert gestritten,
manche Elternteile wünschen sich das alleinige
Sorgerecht.
Kinder wünschen sich indessen meistens, dass die Eltern nicht mehr streiten mögen und dass die Eltern freundlich miteinander umgehen. Kinder wollen aus dem Streit der Eltern rausgelassen werden.
In begründeten Fällen kann das Sorgerecht nur einem Elternteil zugesprochen werden.
Das Umgangsrecht, also dass Sie Ihre Kinder auch nach einer Scheidung regelmäßig sehen können, steht jedem Elternteil zu.
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